Förderung durch die Öffentliche Hand

Teil der Reihe: Lehrgang Praxis Fundraising

Organisationen, die mit ihrer innovativen Arbeit helfen, politisch vorgegebene Ziele zu erreichen, haben grundsätzlich immer Chancen auf freiwillige Zuschüsse der öffentlichen Hand. Staatliche und kommunale Leistungen werden auch in Zukunft die finanzielle Grundlage der meisten sozialen und kulturellen Angebote sein.

  • Bedingungen der Förderung durch die Öffentliche Hand
  • vom Antrag bis zum Verwendungsnachweis
  • Kommunale Förderung
  • Regierungsbezirke, Land, Bund
  • Förderung durch die EU
  • Agentur für Arbeit, Kirchen

Referenten und Referentinnen
Heike Davidson, Pfarrerin, Fundraising-Managerin (FA) oder
Alexander Gregory, Assessor, Politologe; 

Peter Lindlacher, Dipl.-Soz.päd. (FH);

Vertreterinnen und Vertreter von Stiftungen, Fonds, Unternehmen u. a.
Ort ebw, Herzog-Wilhelm-Str. 24, 3. Stock oder IBPro, Lindwurmstr. 129e
Zeit 9.30 – 17.00 Uhr
Kosten € 125,- ; ermäßigt für Teilnehmer/-innen aus Mitgliedseinrichtungen des ebw € 95,-
Anmeldung bitte bis 2 Wochen vor Beginn beim ebw

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